
Bochum will Wiederholungsspiel erreichen
n-tv
Weil Linienrichter Christian Gittelmann von einem Bierbecher getroffen wird, muss das Bundesliga-Spiel des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach abgebrochen werden. Eine Bestrafung des Ruhrgebietsklubs gilt als wahrscheinlich, doch der Anwalt argumentiert anders.
Fußball-Bundesligist VfL Bochum will nach dem Abbruch des Spiels gegen Borussia Mönchengladbach offenbar ein Wiederholungsspiel erreichen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Die Partie war am vergangenen Freitag beim Stand von 0:2 abgebrochen worden, nachdem ein Anhänger des Klubs einen Becher geworfen und damit Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann am Kopf getroffen hatte. Er hatte eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma erlitten.
"Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat", argumentiert VfL-Anwalt Horst Kletke gegenüber der "Bild". "Deshalb muss das Spiel wiederholt werden. Das steht in Paragraf 18, im vierten Punkt der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB." In dem Paragrafen ist festgelegt, dass ein Spiel zu wiederholen ist, wenn keine der Mannschaften Schuld trägt am Abbruch. Kletkes Logik folgend wäre dies nur der Fall gewesen, wenn der Täter seinen Becher ins Stadion geschmuggelt hätte.
Diese Verteidigungsstrategie hat aber vermutlich nur wenig Chancen auf Erfolg vor dem DFB-Sportgericht. Deutlich wahrscheinlicher ist, dass Bochum für den Eklat seines Anhängers verantwortlich gemacht und bestraft wird. Die Spielordnung der DFL sieht vor, den Klub, der für den Abbruch verantwortlich zu machen ist, mit einer Wertung von 0:2 zu bestrafen. So passierte es auch im April 2011, als zuletzt ein Bundesliga-Spiel abgebrochen werden musste. Damals hatte der FC St. Pauli gegen den FC Schalke 04 ebenfalls mit 0:2 zurückgelegen als in der 87. Minute ein Bierbecher Schiedsrichter-Assistent Thorsten Schiffner traf - geworfen aus dem Pauli-Block.

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