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Beate Zschäpe: BGH bestätigt Urteil - keine Revision für NSU-Terroristin
Frankfurter Rundschau
Die Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei NSU-Helfer sind rechtskräftig.
Update, 09.55 Uhr: Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht mitteilte. „Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.“ Erstmeldung: Karlsruhe - Mehr als fünf Jahre dauerte der Mammutprozess um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Am 11. Juli 2018 verurteilte das Oberlandesgericht München Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, zu lebenslanger Haft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig: Im Januar gingen die Revisionen der 46-Jährigen und dreier Mitangeklagter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Heute nun will sich der BGH erstmals dazu äußern. Strittig ist vor allem die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin bei den zehn rechtsextremistisch motivierten NSU-Morden. Es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war.More Related News