
Baupreise schießen in die Höhe
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Fürth (dpa/lby) - Die Baupreise für Wohnungen und Wohnhäuser in Bayern sind stark gestiegen. Sowohl Rohbau als auch Ausbau seien erheblich teurer geworden, teilte das Statische Landesamt am Dienstag mit. Im Schnitt wurden Bauarbeiten demnach von August 2020 bis August 2021 um 11,8 Prozent teurer, weit über der allgemeinen Inflationsrate.
Dies liegt laut Landesamt zum Teil an einem Basiseffekt: Im August 2020 galt die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer, die Ende 2020 wieder auslief. Bauunternehmen berichteten in den vergangenen Monaten aber auch, dass viele Baumaterialien knapp und sehr viel teurer geworden seien. Die höchsten Zuwachsraten meldete das Landesamt für Zimmer- und Holzbauarbeiten, deren Preise um 38,2 Prozent in die Höhe schossen. Ein Effekt der Teuerung auf dem Bau ist nach Einschätzung der Wohnungs- und Immobilienbranche, dass dies am Ende auch auf die Immobilienpreise durchschlägt, die seit über einem Jahrzehnt ohnehin schnell steigen.
© dpa-infocom, dpa:210928-99-393473/2

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.