
Barbesucher auf Sylt mit Corona infiziert
n-tv
Westerland/Husum (dpa/lno) - Auf der Insel Sylt müssen Dutzende Besucher einer Bar in Corona-Quarantäne, weil ein Gast positiv auf das Virus getestet wurde. Wie der Kreis Nordfriesland am Freitag mitteilte, waren in der fraglichen Zeit in der Nacht zum Mittwoch etwa 80 Gäste anwesend. Da es wegen eines technischen Fehlers der Luca-App nicht gelinge, die gespeicherten Daten der Besucher abzurufen, rufe das Gesundheitsamt des Kreises alle Gäste, die in der Nacht ab 0.38 Uhr länger als zehn Minuten in dem Lokal waren, öffentlich auf, sich in Quarantäne zu begeben. Sie müssten entweder in ihrer Wohnung oder in ihrem Urlaubsquartier bleiben.
"Dies gilt automatisch - auch ohne, dass wir dies den Betroffenen gegenüber direkt angeordnet haben", erläuterte die für Gesundheit zuständige Fachbereichsleiterin Nina Rahder. "Es besteht das Risiko, dass die anderen Anwesenden sich infiziert haben, zum Beispiel über Aerosole." Die Betroffenen seien zudem verpflichtet, sich unverzüglich per E-Mail beim Kreisgesundheitsamt unter corona-pcr@nordfriesland.de zu melden. © dpa-infocom, dpa:210723-99-498578/2
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.