
Autor fälscht Interview mit Laschet
n-tv
In der Europa-Ausgabe der türkischen Zeitung "Sabah" erscheint ein Interview mit Unions-Kanzlerkandidat Laschet. Darin äußert er eine große Verbundenheit mit der Türkei. Doch Laschet hat mit dem freien Autor offenbar gar nicht gesprochen.
Die nordrhein-westfälische Staatskanzlei hat die Echtheit eines Interviews mit dem CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet, das in der Europa-Ausgabe der türkischen Zeitung "Sabah" erschienen ist, dementiert. "Es hat nie ein Interview gegeben", teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei mit. Das angebliche Interview mit Laschet war Ende Juli in der Europa-Ausgabe der "Sabah" erschienen. Laschet wurde darin unter anderem mit der Aussage "Ich habe eine große Liebe zur Türkei", zitiert. Das Interview stammt nach "Sabah"-Angaben von dem externen Autor Faruk Sen. Man habe das Interview von dessen Webseite brandday.net übernommen, sagte der Deutschlandchef der "Sabah", Ismail Erel. Sen habe ihnen versichert, dass er mit Laschet telefoniert habe und das Interview echt sei.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.