Auch Sparkassen in MV sollen Vorstandsgehälter offenlegen
n-tv
Seit Jahren mauern die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Offenlegung der Vorstandsgehälter. Nun will sie das Land per Gesetz dazu zwingen. Doch ein Haken bleibt.
Schwerin (dpa/mv) - Wie für öffentlich-rechtliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schon vorgeschrieben sollen auch die Sparkassen im Land die Vergütung ihrer Vorstände offenlegen. Die Landesregierung beschloss dazu am Dienstag eine Änderung des Sparkassengesetzes. Demnach sollen die acht Sparkassen jeweils die Gesamtbezüge ihrer Vorstände veröffentlichen. Eine Einzelauflistung je Vorstandsmitglied - wie bei den öffentlich-rechtlichen Unternehmen - wird nicht verlangt.
Seit 2016 ist in MV vorgeschrieben, die Zusammensetzung der Vorstands- und Geschäftsführervergütungen in Unternehmen mit Landesbeteiligung offenzulegen. Die Daten werden von der Landesregierung alle zwei Jahre veröffentlicht. Laut Finanzministerium haben für 2022 von 55 infragekommenden Unternehmen 53 Angaben gemacht, zwei nicht. Auch die Sparkassen, die nicht zu den Unternehmen gezählt werden, blieben die Daten schuldig.
Die Spanne der jährlichen Vorstands- und Geschäftsführerbezüge reichte für 2022 von knapp 75.000 Euro für die Chefin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bis zu 337.500 Euro für den ärztlichen Vorstand der Universitätsmedizin in Greifswald.