
Abrisstopp für Jahnstadion-Westtribüne gilt weiterhin
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An der Osttribüne wird schon gebaggert. Andere Gebäudeteile des Jahnstadions dürfen vorerst nicht berührt werden. Das hat ein Gericht erneut bestätigt.
Berlin (dpa/bb) - Es bleibt dabei: Die Westtribüne, die Sanitärgebäude und die Trafogebäude des Jahnstadions dürfen vorerst nicht abgerissen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine frühere Entscheidung erneut bestätigt.
Das Land Berlin hatte beantragt, weitere Abrissarbeiten durchführen zu dürfen. Das Land rechtfertigte das damit, dass für die Spatzen zusätzliche Nistkästen angebracht worden seien, die als Ausgleich dienten. Das Gericht geht aber davon aus, dass die Maßnahmen nicht geeignet sind, um den Erhalt der von den geplanten Abrissarbeiten mindestens 90 betroffenen Brutstätten zu gewährleisten, wie dem Beschluss vom 13. Februar zu entnehmen ist.
Der Verein Naturfreunde Berlin freut sich laut einer Mitteilung über die Entscheidung. Der Verein hatte vergangenes Jahr einen Eilantrag gestellt, um die Abrissarbeiten am Stadion zu stoppen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.