Österreich: Mit Masken und Kontrollen gegen Omikron
DW
Auch in Österreich breitet sich die Corona-Variante Omikron rasant aus. Neben neuen Regeln bleibt das Thema Impfpflicht im Fokus - aber nicht nur im Nachbarland. Und die WHO meldet 9,5 Millionen neue Corona-Fälle.
Mit neuen Beschränkungen und kürzeren Quarantänefristen reagiert die Politik in Österreich auf die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. Künftig muss im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn kein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann, wie Bundeskanzler Karl Nehammer in Wien mitteilte. Das gilt beispielsweise für Fußgängerzonen und Warteschlangen.
Außerdem werden der Handel und die Gastronomie zu Kontrollen verpflichtet, damit die weitgehend geltende 2G-Regel - also Einlass nur für Geimpfte und Genesene - eingehalten wird. Der Kanzler drohte Betrieben, die sich nicht an die Vorschriften halten, mit Sanktionen.
Zugleich werden die Quarantäne-Regelungen in Österreich geändert. So können sich Kontaktpersonen von Infizierten künftig ab dem fünften Tag per PCR-Test freitesten. Mit täglichen Tests und dem Tragen einer FFP2-Maske sollen Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur auch als Kontaktperson weiterarbeiten können.
Nehammer wies darauf hin, auch wenn die Omikron-Variante scheinbar weniger schwere Verläufe verursache, sei sie "enorm infektiös". Prognosen gehen für die kommende Woche von 17.000 Neuinfektionen pro Tag in dem Land mit knapp neun Millionen Einwohnern aus. An diesem Donnerstag gab es laut Behörden-Angaben 8853 Fälle. Der Kanzler betonte nochmals die Bedeutung der Impfung. Die dritte Impfung schütze bis zu 90 Prozent vor einer Behandlung auf der Intensivstation, sagte er.
Die für Februar in Österreich geplante Impfpflicht sehen Juristen allerdings angesichts der Omikron-Variante "auf wackeligen Füßen". Die Variante sei auch für Geimpfte ansteckender und sie könnten das Virus ebenfalls verbreiten, sagte der Verfassungsjurist Heinz Mayer der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn die Impfung das Gesundheitssystem nicht ausreichend schützt, denn ist die Impfpflicht nicht zulässig."