
Zwischenzeugnis: Wann haben Mitarbeiter einen Anspruch darauf?
Frankfurter Rundschau
Arbeitgeber sind nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Welche Bedingungen dafür gelten – und wann Sie es anfordern sollten.
Mit dem Arbeitszeugnis hat schon jeder Bekanntschaft gemacht, der sich bei einem neuen Arbeitgeber beworben hat. Darin werden all jene Aufgaben aufgelistet, welche der Arbeitnehmer während seiner Anstellung zu leisten hatte, und entsprechend seiner Leistung bewertet – wenn auch oft mit versteckten Codes. Ein Zwischenzeugnis kennen jedoch nur die wenigsten. Dabei kann es für die Bewerbung entscheidend sein. Auch interessant: Sie wollen einen neuen Job? Dann steigen Sie bei der Bewerbung nicht mit diesem Satz ein. Ein Zwischenzeugnis unterscheidet sich im Grunde nicht von einem qualifizierten oder einfachen Arbeitszeugnis. Es wird lediglich „zwischendurch“ ausgestellt, während sich Mitarbeiter noch im Arbeitsverhältnis befinden. Wer sich aus einem ungekündigten Job heraus bewerben will, kann es bei seinem Arbeitgeber anfordern, um seine Bewerbungsunterlagen zu vervollständigen. Doch genau das kann zum Problem werden.More Related News