
Zwischenlager Ahaus: OVG verhandelt zu Atommüll aus Jülich
n-tv
Die Klage stammt aus dem Jahr 2017, jetzt klären die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Frage, ob Castoren aus der Nähe von Aachen im Münsterland aufbewahrt werden dürfen.
Münster (dpa/lnw) - Sie lagern noch in Jülich, aber seit Jahren gibt es juristischen Streit um die Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern mit abgebrannten Brennelementen und Betriebselementen aus dem dortigen Versuchsreaktor bei Aachen. Jetzt verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag (3.12.) mündlich in der Sache. Die Kläger sind die Stadt Ahaus und ein Bürger, der rund drei Kilometer entfernt vom Zwischenlager Ahaus wohnt. Der Streit dreht sich um eine Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2016. Eingereicht wurde die Klage im Jahr 2017.
Die Genehmigung zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlte Kugelbrennelemente aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm aus dem Jahr 1987 hat Rechtsbestand und ist bis zum 31. Dezember 2036 gültig. Das OVG hat hierzu bereits 1996 und 2004 Urteile gesprochen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag beschäftigt sich der 21. Senat des OVG deshalb mit der Änderungsgenehmigung. Falls die Zeit nicht ausreicht, hat das Gericht für Mittwoch noch einen Termin reserviert.
Die lange Verfahrensdauer begründet das OVG mit der Komplexität. Die Beteiligten hätten über die Jahre immer wieder um Zeit für Stellungnahmen in vielen Detailfragen gebeten.
