
Zweiter Prozess nach Säuglingstod: Mildere Strafe für Vater
n-tv
Im ersten Verfahren war der Vater noch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. In einem zweiten Prozess sind es zwei Jahre. Diese Strafe ist durch die lange Untersuchungshaft verbüßt.
Aachen (dpa/lnw) - Nach dem Tod eines Säuglings vor fünf Jahren in der elterlichen Wohnung hat das Landgericht Aachen den Vater nach Aufhebung des ersten Urteils zu einer deutlich geringeren Strafe verurteilt. Der 42-Jährige erhielt wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. In einem ersten Prozess war er 2019 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit versuchtem Mord durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.
Die Revision gegen dieses Urteil hatte Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob es 2021 komplett auf. Der Angeklagte hatte da schon zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Er erhält eine Entschädigung für "übermäßig verbüßte U-Haft". "Nicht alles ist optimal gelaufen", sagte der Vorsitzende Richter über das erste Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft beantragt, die Verteidigung einen Freispruch.
Der kleine Ben, ein Wunschkind, war im März 2019 in der elterlichen Wohnung in Alsdorf bei Aachen an den Folgen eines Schädelbruchs gestorben. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass das Kind kurz zuvor in der Obhut des Vaters auf den Kopf gefallen war und diese Verletzung zu einer stetigen Verschlechterung seines Zustands geführt hatte. Der unbescholtene Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert und dabei die Unterstützung seiner Lebensgefährtin und Familie. Er hörte der Begründung gefasst zu.
