Zwei Länder: Strafen bei fahrlässigem Umgang mit Missbrauch
n-tv
Der Umgang der katholischen Kirche mit Tätern nach Missbrauchsfällen hat Empörung ausgelöst. Führungspersonal kann in solchen Fällen aber nur bestraft werden, wenn es weitere Taten absichtlich ermöglicht. Bayern und Baden-Württemberg fordern deshalb schärfere Regeln.
Schwangau (dpa/lsw) - Ermöglichen Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen nach Fällen von Kindesmissbrauch weitere Taten, weil sie untätig bleiben, sollen ihnen nach dem Willen des Vorsitzenden der Justizministerkonferenz künftig Strafen drohen. "Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch vor der Frühjahrskonferenz mit seinen Kollegen aus Bund und Ländern in Schwangau im Allgäu. "Es geht hier um den Schutz unserer Kinder."
Einen entsprechenden Antrag will Eisenreich gemeinsam mit seiner baden-württembergischen Kollegin Marion Gentges (CDU) einbringen. "Das Versagen von Aufsichtspflichtigen ist struktureller Bestandteil des sexuellen Missbrauchs", sagte Gentges. "So müssen wir es auch behandeln."
Der Vorschlag beziehe sich auf "Fälle schweren Versagens" von Aufsichtspersonen, betonte Eisenreich. Strafrechtliche Folgen sollen demnach drohen, wenn Leiter auf fahrlässige Art und Weise handeln oder untätig bleiben - und weiterer Missbrauch "durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre". Als Negativ-Beispiel nannte das bayerische Justizministerium Geistliche, die in der katholischen Kirche auch nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen weiter in der Seelsorge tätig sein durften.