
Zwei Jahre: U-Haft gegen Ex-Fußballer Naki aufgehoben
n-tv
Aachen (dpa/lnw) - Fast zwei Jahre nach Prozessbeginn am Aachener Landgericht ist der Untersuchungshaftbefehl gegen den angeklagten früheren Profi-Fußballer Deniz Naki aufgehoben worden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag in Aachen.
Der 33 Jahre alte, frühere deutsche U-21-Nationalspieler soll laut Anklage einer der Rädelsführer einer Ortsgruppe der kriminellen Vereinigung Bahoz gewesen sein. Er saß fast drei Jahre in Untersuchungshaft. Die drei anderen Angeklagten sind schon länger auf freiem Fuß.
Das im Juni 2021 begonnene Verfahren dauert bereits 127 Prozesstage und ist damit ungewöhnlich lang. Teils wird an drei Tagen pro Woche verhandelt. Termine gibt es bis in den September hinein. Andere Medien berichteten.
Dem 33-jährigen wird Erpressung, Drogenhandel, gefährliche Körperverletzung, Anstiftung zur Falschaussage und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Sollte er schuldig befunden werden, drohen ihm nach Angaben des Landgerichts mehrere Jahre Haft.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.