
Zwei Frauen sterben bei Verkehrsunfall
n-tv
Auf der B410 kommt es am Nachmittag zu einem schweren Unfall. Zwei Frauen sterben, vier weitere Menschen werden verletzt. Was ist bisher über den Crash bekannt?
Weinsheim (dpa/lrs) - Bei einem Verkehrsunfall in der Eifel im Kreis Bitburg-Prüm sind zwei Frauen getötet worden. Der Unfall mit insgesamt vier beteiligten Fahrzeugen ereignete sich am Nachmittag auf der B410, wie die Polizei mitteilte. Aus bislang ungeklärter Ursache sei dort ein 58-Jähriger mit seinem Auto in den Gegenverkehr geraten und mit drei entgegenkommenden Fahrzeugen zusammengestoßen.
Der 58-Jährige wurde dabei schwer verletzt, seine 53 Jahre alte Beifahrerin starb noch vor Ort. Auch eine 76-jährige Frau in einem entgegenkommenden Auto starb an der Unfallstelle. Drei weitere Menschen aus entgegenkommenden Fahrzeugen wurden leicht verletzt.
Die Straße war im Bereich um den Unfallort zwischen den Abfahrten Fleringen und Weinsheim vorübergehend gesperrt. Mehrere Rettungswagen sowie zwei Rettungshubschrauber und ein Polizeihubschrauber waren im Einsatz. Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.