Zwanziger-Anwalt wertet Zeugenaussage als Entlastung
n-tv
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe - so lautet der Vorwurf gegen Ex-DFB-Funktionäre. Die Sommermärchen-WM 2006 wird vor Gericht verhandelt. Doch der Anwalt von Ex-DFB-Präsident Zwanziger sieht aufgrund einer Zeugenaussage nun die Kernvoraussetzung nicht mehr gegeben.
Der Rechtsbeistand des wegen Steuerhinterziehung angeklagten ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger hat eine Zeugenaussage des zuständigen Steuerfahnders Lutz Frank im Sommermärchen-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt als entlastend für seinen Mandanten bewertet. Nach Ansicht von Hans-Jörg Metz sei durch die Aussage "die Kernvoraussetzung für eine vorgeworfene vermeintliche Steuerhinterziehung entfallen", teilte Zwanzigers Rechtsanwalt in einem Schreiben mit.
In dem Prozess müssen sich Zwanziger sowie die ehemaligen DFB-Topfunktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.
Frank hatte am Montag erklärt, dass die Gewinnauswirkung der im Jahr 2006 durch den Deutschen Fußball-Bund erfolgten Berichtigungsbuchung null war. Dies würde bedeuten, dass keine Steuerverkürzung in dem Fall vorliegt. Allerdings relativierte der Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamtes seine Aussage dahin gehend, dass diese Buchung aus seiner Sicht falsch gewesen sei. Wie das Gericht unter dem Vorsitz von Eva-Maria Distler den Vorgang letztlich bewertet, ist offen.
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