
Zuschuss vom Staat für eigene vier Wände
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Die oppositionelle CDU-Fraktion hat ihre Zustimmung zum Thüringer Landesetat regelmäßig an Bedingungen geknüpft. Eine davon war die Familienförderung beim Immobilienkauf. Nun stehen die Konditionen.
Erfurt (dpa/th) - Das Interesse von Thüringer Familien an Geld vom Staat beim Immobilienkauf ist groß. Die seit Juni bestehende Fördermöglichkeit sorge für viel Nachfrage - allerdings oft an der falschen Adresse, teilte das Finanzministerium in Erfurt mit. Anträge auf die Familienförderung für Wohneigentum seien nicht bei den Finanzämtern oder dem Finanzministerium, sondern bei der Thüringer Aufbaubank zu stellen. Immerhin geht es um fünf Prozent des Kaufpreises für die jeweils erste selbstgenutzte Wohnimmobilie, die aus der Landeskasse kommen können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion hat ihre Zustimmung zum Thüringer Landesetat 2023 an Bedingungen geknüpft. Eine davon war die Familienförderung beim Immobilienkauf. Dafür legte das Infrastrukturministerium die Förderkonditionen vor. Für seit dem 2. Januar gekaufte Wohnungen, Häuser oder Baugrundstücke kann der staatliche Zuschuss seit Sommerbeginn beantragt werden - in vielen Fällen geht es dabei um einen fünfstelligen Beitrag.
"Thüringer Bürgerinnen und Bürger mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können bei Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum abhängig vom gezahlten Kaufpreis eine Förderung erhalten", heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums. Eine Voraussetzung sei, dass die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde und der Kaufpreis bezahlt und in einem notariellen Kaufvertrag nachgewiesen wurde. Fünf Prozent werden bis zu einem Immobilienpreis von maximal 400.000 Euro erstattet, bei Baugrundstücken bis zu 100.000 Euro. Zudem muss die Immobilie mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden, geht aus der Förderrichtlinie hervor.
