
Zu wenig Schutz für Kinder nach Gewalt gegen Mütter
n-tv
Die Kriminalstatistik des Jahres 2020 weist rund 146.000 Fälle von häuslicher Gewalt aus. Selbst wenn sie keine Gewalt direkt ertragen müssen, sind Kinder auch immer die Opfer.
Güstrow (dpa/mv) - Familiengerichte und Jugendämter haben nach Einschätzung der Deutschen Kinderhilfe bei Sorgerechtsstreitigkeiten nach häuslicher Gewalt gegen Mütter zu selten das Wohlergehen der Kinder im Blick. "Die Gerichte orientieren sich kaum an strafrechtlichen Ermittlungen. Die mutmaßlichen Täter können dann oft weiter Umgang mit den Kindern haben", sagte Rainer Becker von der Kinderhilfe vor der Fachtagung "Umgangs- und Sorgerechtsfragen im Zusammenhang mit partnerschaftlicher Gewalt" am Dienstag in Güstrow.
"Gerichte und Jugendämter sind oft der Meinung, dass das Kindeswohl eher dadurch gefährdet ist, wenn das Kind keinen Umgang mit dem Vater mehr hat." Es stelle sich die Frage, ob der Kontakt zum "gefährlichen Elternteil" wichtiger für das Kindeswohl ist als die dem Kind drohenden Gefahren, sagte Becker. Denn es bestehe die Möglichkeit, dass die Kinder verwirrt sind, beeinflusst werden oder sogar selbst in Gefahr geraten. Becker bezog sich dabei auf internationale Studien, unter anderem des Soziologen Wolfgang Hammer.
Nach Fällen von Gewalt gegen die Mütter müsse der Umgang mit den Kindern so lange ausgesetzt werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind oder der Täter nachgewiesen hat, dass er nicht mehr gefährlich ist. Dies könne etwa durch ein Anti-Gewalt-Training oder eine Psychotherapie nachgewiesen werden, sagte Becker.

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