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Zu lange Verfahren: 13 Verdächtige aus U-Haft entlassen
n-tv
Wenn ein Gerichtsverfahren sich zu lange hinzieht, kommen Tatverdächtige wieder frei. In Deutschland steigen die Zahlen. Hessen liegt bei den vorzeitigen Entlassungen bundesweit inzwischen auf Platz zwei.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind im vergangenen Jahr in Hessen 13 Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 2021 und 2020 gab es jeweils nur zwei Fälle. Bundesweit gab es 2022 nur in Bayern (15 Fälle) mehr vorzeitige Entlassungen aus der Untersuchungshaft als in Hessen.
Nach Angaben des Richterbundes gibt es in ganz Deutschland eine wachsende Zahl von Verdächtigen, die wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden müssen. 2022 kamen demnach mindestens 73 Menschen aus diesem Grund frei. Der Verband bezieht sich bei den Angaben auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder. 2021 hatten die Justizverwaltungen demnach 66 Fälle gemeldet, 2020 waren es 40.
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sieht aufwendigere Strafverfahren als einen Grund für diese Entwicklung: Die Strafgesetze werden demnach immer komplexer und das auszuwertende Datenvolumen steige sprunghaft - etwa in Fällen von Kindesmissbrauch, Organisierter Kriminalität oder bei Wirtschaftsdelikten. "Zum anderen fehlt es der Strafjustiz bundesweit weiterhin an mindestens 1000 Staatsanwälten und Strafrichtern", sagte Rebehn. Das habe zur Folge, dass selbst vorrangige Haftsachen nicht immer in den rechtsstaatlich gebotenen Fristen erledigt werden könnten.