
Zollbeamte überprüfen Baustellen
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Beamtinnen und Beamte des Zolls überprüfen an diesem Dienstag Baustellen in ganz Sachsen-Anhalt. "Wir führen eine Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch", sagte André Schneevoigt vom Hauptzollamt Magdeburg am Dienstagmorgen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei gehe es unter anderem um Lohnzahlungen, Abführung von Beiträgen oder den Aufenthaltsstatus der Handwerker. In Sachsen-Anhalt waren demnach am Morgen mehr als 100 Mitarbeitende im Einsatz.
Es handle sich um eine bundesweite Maßnahme, sagte Schneevoigt. "Wir haben uns im Vorfeld Bauprojekte rausgesucht, die wir jetzt prüfen." Vor Ort werde zunächst erfasst, von welchen Firmen die einzelnen Handwerker beauftragt wurden. "Dann geht es weiter."
Zuletzt hatte es im März eine bundesweite Prüfung des Zolls gegeben. In Sachsen-Anhalt wurde die Mindestlohnprüfung hauptsächlich im Gastronomie- und Systemgastronomiegewerbe durchgeführt. Dabei wurden unter anderem Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem wurden Ermittlungen gegen Arbeitgeber engeleitet, die möglichwerweise Löhne vorenthalten oder veruntreut haben.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.