Zoll verstärkt Kontrollen gegen Schwarzarbeit und Lohnbetrug
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Der Zoll hat im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt weniger Strafverfahren wegen Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen eingeleitet. Wurden im Jahr 2021 noch insgesamt 3153 Strafverfahren und 762 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, so waren es im vergangenen Jahr nur 2786 Strafverfahren und 950 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, wie das Hauptzollamt Magdeburg am Montag mitteilte.
Im Jahr 2022 überprüften die Zollbeamten 1815 Arbeitgeber nach 1592 im Jahr 2021. Dabei wurde den Angaben zufolge eine Schadensumme durch Schwarzarbeit von rund 9,5 Millionen Euro aufgedeckt (2021: mehr als 10 Millionen Euro). Bei den Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ging es unter anderem um Delikte wie die Nichteinhaltung von Mindestarbeitsbedingungen, Verstöße gegen den Mindestlohn, verbotene Beschäftigung von Ausländern, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie nicht gezahlte oder veruntreute Löhne. Außerdem wurden Scheinselbstständigkeiten und Leistungsbetrug aufgedeckt.
Prüfschwerpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Zudem gab es bundesweit Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Taxigewerbe durchgeführt wurden.