
Zins- und Tilgungsfreiheit für Darlehensprogramm verlängert
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Zins- und Tilgungsfreiheit seiner rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für Unternehmen um drei Monate verlängert. Die Regelung gilt damit noch mindestens bis zum 31. März 2022, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Schwerin mitteilte. "Gegenwärtig würden die Rückzahlungen einsetzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Corona-Pandemie ist dies nicht der richtige Zeitpunkt, um mit der Tilgung und mit der Verzinsung der Corona-Liquiditätshilfe zu beginnen", sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD). Vielen Unternehmen im Land machten die Folgen der Pandemie weiter zu schaffen.
Rund 2400 Unternehmen in MV haben den Angaben zufolge die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe in Anspruch genommen. Rund 105 Millionen Euro seien über dieses Programm ausgereicht worden.
Die erste Phase des Corona-Darlehensprogramms umfasste laut Ministerium den Förderzeitraum 1. April 2020 bis 30. September 2020. Das Programm sei dann im Rahmen des sogenannten Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt worden.