Zertifizierung für Nord Stream 2 ausgesetzt
ZDF
Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline Nord Stream 2 vorläufig aus.
Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Bundesnetzagentur am Dienstag mit. Ohne eine Zertifizierung darf die Leitung nicht in Betrieb genommen werden. Es drohen etwa Bußgelder.
Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in der Schweiz wolle nun eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung gründen, heißt es in der Mitteilung der Behörde weiter.
Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Der Bundesnetzagentur zufolge hat sich die schweizerische Nord Stream 2 AG, hinter der der russische Gaskonzern Gazprom steht, dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen.