Zeitplan für kommunale Wärmeplanung wackelt
n-tv
Bis spätestens 2028 sollen alle Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen, um bei der Wärmewende voranzugehen. Doch es kommen Zweifel auf, dass dieser Zeitplan zu halten ist. Bei der Umsetzung des Bundesgesetzes durch die Länder könnte es Verzögerungen geben, so Städtetagspräsident Dedy.
Der Deutsche Städetag bezweifelt, dass die Zeitvorgaben bei der kommunalen Wärmeplanung eingehalten werden können. Grund dafür ist nach der Aussage von Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy, dass das am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stehende Gesetzeswerk noch in Landesrecht umgesetzt werden muss. "Es reicht nicht, dass es auf Bundesebene ein Wärmeplanungsgesetz gibt. Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben." Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung.
"Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten", sagte Dedy. Die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans seien für die Kommunen im Wärmeplanungsgesetz aber ohnehin schon knapp bemessen und ohne jeden Puffer.
"Eine weitere Verzögerung können wir uns nicht leisten", hob Dedy hervor. Wenn die Wärmewende tatsächlich Fahrt aufnehmen solle, müsse die Bundesregierung offene Haushaltsfragen schnell klären. "Die Wärmeplanung allein wird keine Wärmewende bringen. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Klarheit über die geplanten Fördermittel."