Zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen gehen zu Ende
ProSieben
Die meisten Corona-Regeln sind in weiten Teilen Deutschlands passé. Vielerorts ist etwa Shoppen ohne Maske möglich. Aber zahlreiche Bürger wollen den Schutz laut einer Umfrage freiwillig weiter tragen.
Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in weiten Teilen Deutschlands beendet. Trotz weiter hoher Infektionszahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen seit Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. Möglich sind in fast allen Bundesländern damit noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten.
Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können.
Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind zahlreiche Auflagen in der Nacht zu Sonntag ausgelaufen, die Millionen Menschen seit Monaten gewohnt waren - darunter Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) oder für Geimpfte und Genesene (2G). Auch generelle Maskenpflichten beim Einkaufen oder in Schulen sind nun meist vorbei.
Weitergehende Vorgaben gelten zunächst nur noch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder nutzen als vorerst einzige die so genannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes. Sie ermöglicht weitergehende Vorgaben, wenn das Landesparlament eine regional drohende kritische Lage für die Kliniken feststellt. Die anderen Länder machen davon vorerst nicht Gebrauch und bemängelten zu unsichere rechtliche Kriterien im Bundesgesetz. Es gilt vorerst bis 23. September, dann könnte eine Anschlussregelung zum Herbst folgen.