
Zahl der Abschiebungen deutlich gestiegen
n-tv
Einen Tag vor der Abstimmung des von der Ampel geplanten Abschiebungsgesetzes lässt das Innenministerium mit Zahlen aufhorchen, die eine Straffung der Asylpolitik nahelegen. Demnach werden im vergangenen Jahr bereits viel mehr Menschen abgeschoben als 2022.
Die Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2023 habe es 16.430 Abschiebungen gegeben, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit. Dies seien 3485 oder 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor gewesen.
Der Bundestag stimmt am morgigen Donnerstag abschließend über ein Gesetz der Ampel-Regierung ab, das mehr und schnellere Abschiebungen ermöglichen soll. Es heißt "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" und soll der Polizei deutlich ausgeweitete Befugnisse bei Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Betroffenen geben. Zudem wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert, um den Behörden mehr Zeit für Abschiebungen zu geben.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im Herbst gefordert, abgelehnte Asylbewerber "im großen Stil" abzuschieben. Hintergrund waren stark gestiegener Flüchtlingszahlen und zunehmend überlastete Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung der geflüchteten Menschen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.