Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit? Das sagt das Arbeitsrecht
Frankfurter Rundschau
Zählt die Raucherpause von Arbeitnehmern zur Arbeitszeit? Und was gilt fürs Umziehen, Kaffee holen oder Fortbildungen? Was das Arbeitsrecht dazu sagt.
In Sachen Arbeitszeit herrscht unter Deutschlands Arbeitnehmern oft große Unsicherheit: Muss ich mich zum Rauchen ausstempeln? Und was gilt, wenn ich mir einen Kaffee hole? Wir zeigen, welche Rechte Arbeitnehmer bezüglich der Arbeitszeit haben.
Auch interessant: Befristeter Arbeitsvertrag: Bei diesen Fehlern können Sie klagen.
Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit – ohne die Ruhepausen. So ist es im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG) geregelt. Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Mit einer Ausnahme: Im Bergbau unter Tage sind die Ruhepausen in die Arbeitszeit eingeschlossen.