Yoga-Verein muss Mindestlohn zahlen
n-tv
Ein Yoga-Verein bietet bundesweit Kurse und Weiterbildungen an. Er sieht sich als Religionsgemeinschaft und will daher keinen Mindestlohn zahlen. Die Religionsfrage bleibt ungeklärt, doch bei den Zahlungen kommt das Bundesverfassungsgericht zu einer klaren Einschätzung.
Auch Angestellte spiritueller Yoga-Zentren haben Anspruch auf Mindestlohn. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerden des Betreibers sogenannter Ashrams, der sich gegen den Mindestlohnanspruch wehrte, nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht mitteilte.
Die zwei Mitarbeiterinnen der Yoga-Vidya-Gemeinschaft kündigten nach achtjähriger Tätigkeit ihre Arbeitsverträge und verlangten im Nachhinein die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Nach ihren Angaben hatten sie zwischen 2012 und 2020 in der Einrichtung gelebt und dort 42 Stunden in der Woche gearbeitet.
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