Xavier Naidoo darf Antisemit genannt werden
ZDF
Sänger Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Unterlassungklage aufgehoben.
Xavier Naidoo durfte in einem wissenschaftlichen Vortrag als Antisemit bezeichnet werden. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf.
Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. (Az: 1 BvR 11/20)
Der Sänger verbreitet seit Jahren Verschwörungsmythen, zuletzt etwa von der QAnon-Bewegung. Zur Corona-Pandemie machte er umstrittene Äußerungen. Er trat mit sogenannten Reichsbürgern auf. Politische Textzeilen brachten ihm Rassismus-Vorwürfe ein, die der Sänger selbst bestreitet.