Woolworth zieht gegen 2G-Regel vor Gericht
n-tv
Seit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen gilt auch in weiten Teilen des Einzelhandels die 2G-Regel. Die Kaufhauskette Woolworth will das nicht hinnehmen und klagt vor Gericht. Unter anderem sieht das Unternehmen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Die Kaufhauskette Woolworth hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht. Ein Gerichtssprecher sagte in Münster, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung im bevölkerungsreichsten Bundesland erreichen.
Nach der 2G-Regelung haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Das Unternehmen sehe in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte der Gerichtssprecher.
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