Wolfgang Schäuble – sein Votum für Laschet könnte ihm nun schaden
Frankfurter Rundschau
Wolfgang Schäuble gilt als großer Unterstützer von Armin Laschet. Das könnte ihm nach der Bundestagswahl schaden.
Berlin – Die Union hinkt wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2021* ihren eigenen Ansprüchen hinterher. Seit geraumer Zeit befinden sich die Schwesterparteien in Umfragen hinter der SPD. Schenkt man den Erhebungen Glauben, welche lediglich eine Momentaufnahme darstellen, bekämen CDU/CSU lediglich rund 20 Prozent der Stimmen: Das wäre nicht nur eine politische Quittung, sondern auch das schlechteste Unionsergebnis bei einer Bundestagswahl. Negativrekordhalter ist bislang die erste Bundestagswahl der Geschichte, im Jahr 1949, mit 31 Prozent.
Eng verbunden mit der niedrigen Zustimmung der Union ist ihr Kanzlerkandidat Armin Laschet*. Seine Patzer im Wahlkampf drücken die Stimmung und die Umfragewerte. Maßgeblich für dessen Kandidatur war ein Mann, der quasi zum Inventar des Bundestages zählt, da er bereits bei 13 Bundestagswahlen antrat und immer Abgeordneter wurde: Wolfgang Schäuble, seit dem Jahr 1972 im Parlament vertreten. Schäuble, in wenigen Tagen 79 Jahre alt und derzeit als Bundestagspräsident tätig, galt als großer Fürsprecher Laschets innerhalb der Union. Er organisierte höchstpersönlich ein Gespräch mit der Parteispitze im April 2021 und sprach sich mit Nachdruck für den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen aus – und gegen Markus Söder*.
Auch als vor wenigen Wochen die Debatte um einen Kandidatenwechsel aufflammte, betonte Schäuble wie wenig er davon halte: „Ich halte die Forderung für ganz falsch. Die Union hat mit Abstand das beste Angebot. Das müssen wir im Wahlkampf geschlossen klarmachen“, sagte er der Rheinischen Post. Interessanterweise betonte der 78-Jährige anschließend: „Unser Ziel muss sein, mit möglichst großem Abstand stärkste Fraktion zu werden.“ Diese Forderung scheint eng mit seinen persönlichen Zielen verbunden zu sein. Denn Schäuble will offensichtlich wieder als Bundestagspräsident gewählt werden. Die Bestimmung des Amtsträgers oder der Amtsträgerin obliegt der größten Fraktion.