Wolfgang Grupp nutzt im Auto ein illegales Hilfsmittel
Frankfurter Rundschau
Trigema-Chef Wolfgang Grupp plaudert gerne mal aus dem Nähkästchen. In einem Interview sprach er kürzlich über ein Hilfsmittel, das er im Auto nutzt.
Burladingen – Egal, ob es um wirtschaftliche Fragen oder um sein Privatleben geht: Unternehmer Wolfgang Grupp steht den Medien Rede und Antwort und sorgt mit seinen markanten Sprüchen immer wieder für Aufsehen. Auch in einem Interview mit Gregor Gysi (Die Linke) plaudert Grupp ganz locker über verschiedene Themen. Die beiden kamen für das Format „Miss-verstehen Sie mich richtig“ zusammen. Darin sprechen sie auch über das Autofahren. Hier erwähnt der Trigema-Boss ein Detail, das er vielleicht lieber für sich behalten hätte.
Da er in Burladingen (Zollernalbkreis) direkt gegenüber seiner Firma wohnt, kann Grupp laut eigenen Angaben weitgehend auf das Auto verzichten. Wenn er auf Dienstreise geht, lässt er sich gerne in seiner umgebauten EQS-Limousine chauffieren. Alternativ setzt sich der 80-Jährige selbst ans Steuer. „Ich fahre sehr vernünftig und alles“, sagt er. „Aber ohne Blitzer-App wäre das gar nicht machbar.“
Auch, wenn es viele vielleicht nicht wissen: Blitzer-Apps und Radarwarner im Auto zu verwenden, ist in Deutschland verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kassiert ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister. Seit kurzem gilt das Verbot auch für Beifahrer – das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil im Februar entschieden.
Mit seiner Nutzung des technischen Gadgets ist Wolfgang Grupp derweil nicht alleine: 49 Prozent der deutschen Autofahrer verwenden laut einer Umfrage Blitzer-Warn-Apps, obwohl sie verboten sind. Wer auffliegt, muss mit Konsequenzen rechnen: Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Dass die Beamten bei Smartphones so vorgehen, ist allerdings zu bezweifeln. Denn die Geräte erfüllen vorrangig andere Funktionen. Sie zu zerstören wäre wohl nicht verhältnismäßig.