
Wolf in niedersächsisches Jagdgesetz aufgenommen
n-tv
Hannover (dpa/lni) - Der Wolf ist ins niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen worden. Für die Gesetzesänderung stimmten am Dienstag im Landtag die Regierungsfraktionen SPD und CDU, FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Die Grünen stimmten dagegen.
Wie Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) sagte, sollen Wölfe im neuen Gesetz eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Die Jagd auf Wölfe sei somit nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorliege. Diese würde dann räumliche und zeitliche Beschränkungen zur Entnahme enthalten.
Nach Ansicht des jagdpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Gerd Will, sind weitere Eckpfeiler des überarbeiteten Gesetzes die Verpflichtung zur Verwendung bleifreier Munition. Die Landesjägerschaft begrüßte die verabschiedete Novelle. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz sei ein richtiger Schritt.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.