![Wohlfahrtsverbände: Klare Regelungen zu Teil-Impfpflicht](https://bilder2.n-tv.de/img/Bilder_dpa_Import/crop20889865/7001328971-cImg_16_9-w1200/dpa-Regio-Dummy-Hessen.jpg)
Wohlfahrtsverbände: Klare Regelungen zu Teil-Impfpflicht
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessischen Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass genaue Regelungen zur Umsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen fehlen. Zwar begrüße man die Impfpflicht, weil sie zum Schutz verletzlicher Menschen etwa in Pflegeheimen beitrage, sagte der neue Vorstandsvorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege, Carsten Tag, am Mittwoch. Sein Stellvertreter Michael Schmidt wies jedoch auf Unklarheiten bei der Umsetzung hin. "Es gibt im Moment nichts, was auf dem Tisch liegt, wozu wir uns äußern können", sagte Schmidt.
Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums von vergangener Woche waren zuletzt rund 10 Prozent der Beschäftigten in den Pflegeheimen, Kliniken und Behinderteneinrichtungen im Bundesland ungeimpft.
Bei dem Thema gehe es auch um Haftungsfragen, sagte Schmidt. Sollten die Gesundheitsämter nicht unmittelbar Betretungsverbote aussprechen und die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zur Arbeit kommen, sei unklar, wer hafte, wenn etwas passiere.
Schmidt geht davon aus, dass ein geringer Prozentsatz der Beschäftigten sich auch weiterhin nicht impfen lassen wird. Daher dürfte es in Einzelfällen auch zu einer Verschärfung der Personalsituation in den Einrichtungen kommen.