Wochenlange Corona-Schließung: Friseurin klagt
n-tv
Stuttgart (dpa/lsw) - Weil sie ihren Friseursalon in der ersten Corona-Welle Anfang 2020 wochenlang schließen musste, klagt eine Unternehmerin aus dem Raum Heilbronn auf eine Entschädigung vom Staat für den erlittenen Verdienstausfall. Mit dem Fall setzt sich am Mittwoch (14.00 Uhr) nach dem Heilbronner Landgericht nun das Oberlandesgericht in Stuttgart auseinander. Mit einer Entscheidung wird erst später gerechnet. Nach Angaben des Gerichts ist es nur das erste in einer Reihe von vergleichbaren Verfahren gegen das Land. Der Senat will sich deshalb laut OLG am Mittwoch auch bereits grundlegend und eindeutig äußern.
Nach der Schließung im Frühjahr vergangenen Jahres hatte die Friseurin Entschädigungszahlungen gefordert und war wegen eines Vorschusses vor das Landgericht gezogen - erfolglos. Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar Entschädigungen vor, wenn durch gesundheitliche Maßnahmen berufliche Existenzen bedroht sind, hatte das Gericht entschieden. Die selbstständige Friseurin hätte daraus aber nur Ansprüche ableiten können, wenn sie ihren Laden wegen einer eigenen Erkrankung oder Quarantäne hätte schließen müssen. Bei von der Politik angeordneten allgemeinen Betriebsschließungen greife das Infektionsschutzgesetz dagegen nicht.
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