Willkür statt Recht
Frankfurter Rundschau
Ein Richter, der ein NPD-Plakat rechtfertigt, Kollegen, die ihn decken – Karlsruhe kritisiert ungewöhnlich scharf Gießener Verwaltungsrichter.
Das Land Hessen hat nicht nur Probleme mit Teilen seiner Polizei, sondern womöglich auch mit Teilen seiner Verwaltungsrichter. Das Bundesverfassungsgericht hat Richtern des Verwaltungsgerichts Gießen Willkür bescheinigt. Die Richter hatten den Befangenheitsantrag eines Asylbewerbers gegen einen ihrer Kollegen abgelehnt. Nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts eine „offensichtlich unhaltbare“ Entscheidung. (AZ: 2 BvR 890/20) In dem Gießener Komplex gibt es gleich zwei skandalöse Urteile. Zunächst hatte der dortige Verwaltungsrichter Andreas Höfer über das umstrittene NPD-Plakat zu den Europawahlen „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widersand jetzt“ zu entscheiden. Die SPD-Bürgermeisterin einer kleinen hessischen Gemeinde hatte das Plakat wegen Volksverhetzung abhängen lassen, hatte aber die NPD vorher nicht angehört – ein Formfehler. Die NPD klagte vor dem Verwaltungsgericht Gießen, und der zuständige Richter Höfer erklärte die Entfernung für rechtswidrig. Dies war schon wegen des Formfehlers gerechtfertigt. Aber das genügte dem Verwaltungsrichter nicht, er holte weit aus, beschrieb historische Erfahrungen im Römischen Reich, um dann auf Deutschland zu kommen: „In der Tat hat die Zuwanderung nach Deutschland … zu einer Veränderung der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tod von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu führen.“More Related News