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Will Smith weigerte sich, die Oscar-Verleihung zu verlassen
RTL
Jetzt kommt raus: Will Smith sollte die Verleihung sofort verlassen – doch er weigerte sich, so die Oscar Academy.
Schauspieler Will Smith (53) hatte Chris Rock (57) bei den Oscars 2022 auf der Bühne eine schallende Ohrfeige verpasst – dieser sollte für einen Witz über den Haarausfall von Smiths Ehefrau Jada Pinkett büßen. Jetzt kommt raus: Der Schauspieler sollte daraufhin die Preis-Verleihung sofort verlassen – doch er weigerte sich, so die Academy.
Das Oscar-Gremium, dass Will Smiths Verhalten verurteilte, sagte am Mittwoch (30. März) in einer Mitteilung, es habe ein Disziplinarverfahren gegen ihn wegen Verstößen gegen die Verhaltensstandards der Academy eingeleitet. Dazu würden demnach unangemessener Körperkontakt, missbräuchliches oder bedrohliches Verhalten und die Gefährdung der Integrität der Academy zählen. "Herr Smith wurde gebeten, die Zeremonie zu verlassen, und lehnte dies ab. Wir erkennen an, dass wir die Situation anders hätten handhaben können", sagte das Gremuim in der Erklärung.
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Will Smith drohen noch weitere Konsequenzen: Der Schauspieler, der am selben Abend noch einen Oscar für seinen Film "King Richard" als bester Schauspieler bekam, muss befürchten, dass ihm die Auszeichnung wieder aberkannt werden könnte. Am Montag (28. März) gab die Academy bekannt, dass sie eine Notfallsitzung einberuft, um die "Konsequenzen" für den Hollywood-Star zu prüfen. "Wir haben offiziell mit einer formellen Überprüfung des Vorfalls begonnen und werden weitere Maßnahmen und Konsequenzen in Übereinstimmung mit unserer Satzung, unseren Verhaltensstandards und dem kalifornischen Gesetz prüfen."
Zwar entschuldigte sich Will noch in der Oscar_Nacht bei seiner Dankesrede für sein Verhalten und inzwischen auch bei seinem Opfer – aber der Schock bei Chris Rock sitzt noch tief.
Laut Academy würden bei ihrer nächsten Vorstandssitzung am 18. April Maßnahmen ergriffen werden. Dazu könnten "Suspendierung, Ausschluss oder andere Sanktionen" gehören, heißt es in der Erklärung. (rla)