Wie oft darf mein Arbeitgeber mich in Kurzarbeit schicken?
Frankfurter Rundschau
In der Corona-Pandemie bleibt Kurzarbeit für viele Arbeitgeber weiter wichtig. Für Arbeitnehmer bedeutet das oft wenig Planbarkeit. Wie oft dürfen Arbeitgeber eigentlich Kurzarbeit anordnen?
Gütersloh - Erst Kurzarbeit, dann ein paar Wochen Vollzeit arbeiten und wieder zurück: Für Beschäftigte lässt so ein dauernder Wechsel wenig Planbarkeit zu. Stellt sich die Frage: Ist das überhaupt erlaubt? Wie oft darf der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken?
„Genau genommen beliebig oft“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Entscheidend sei, dass der Arbeitgeber jeweils die Voraussetzungen für den Erhalt von Kurzarbeitergeld erfüllt.
Daneben kommt es darauf an, für welchen Zeitraum ein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt hat, und ob Kurzarbeit dann neu eingeführt oder bereits genehmigte Kurzarbeit nur unterbrochen wird.
Hat die Agentur für Arbeit einem bestimmten Bezugszeitraum zugestimmt, kann die Kurzarbeit währenddessen zum Beispiel mehrfach für kürzere Zeit unterbrochen werden. Laut Sozialgesetzbuch könne die Kurzarbeit in einem solchen Fall nach einer Unterbrechung von mindestens einem Monat nahtlos fortgesetzt werden, so Schipp. Die Gesamt-Bezugsdauer verlängert sich entsprechend.
Dauert die Unterbrechung aber drei Monate am Stück oder länger, muss der Arbeitgeber einen neuen Antrag stellen und die Voraussetzungen werden von der Agentur für Arbeit erneut überprüft.