
Wettbewerb für Wanzen-Fotos gestartet
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Münster (dpa/lnw) - Für Liebhaber von Krabbeltieren hat das LWL-Museum für Naturkunde in Münster einen ungewöhnlichen Wettbewerb ausgelobt: Gesucht werden Fotos von möglichst vielen Wanzenarten. Bis einschließlich 31. Dezember 2023 können Teilnehmer auf die Suche gehen, die Tiere fotografieren und die Bilder im Netz hochladen. Gewinner ist, wer die meisten verschiedenen Arten fotografiert. Die Wanzen dürfen dabei nicht zu Schaden kommen, wie das Museum betont. Die Arten können sowohl über eine Website als auch eine App bestimmt und gemeldet werden.
Mit der "Wanzen-Challenge" möchte das Museum auf die Vielfalt von Wanzen aufmerksam machen. Weltweit gebe es 45.000 Arten, hieß es in einer Mitteilung. Allein in Deutschland leben demnach 900 Wanzenarten, die verschiedenste Lebensräume und Speisepläne bevorzugen. "Kurzum, das ist eine Gruppe, die nicht so vielen Menschen vertraut, aber auf jeden Fall eine nähere Bekanntschaft wert ist", teilte das Museum mit.
Hauptpreis des Wettbewerbs ist die Teilnahme an einem dreitägigen Kurs des LWL-Museums für zwei Personen. Thema des Kurses ist - natürlich - die Wanze: Teilnehmer lernen Fangmethoden und Präparationstechniken kennen und gehen auch selbst auf Exkursionen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.