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Wer Strafe nicht zahlt, soll kürzer in Haft
n-tv
Kann oder will ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht stemmen, ist ersatzweise eine Freiheitsstrafe möglich. Dieser bei ärmeren Menschen viel genutzte Mechanismus wird nun entschärft. Ein Tag im Gefängnis soll künftig zwei Tagessätzen Geldstrafe entsprechen.
Die Bundesregierung will das System der Ersatzfreiheitsstrafe überarbeiten. Wie das Kabinett beschloss, soll künftig bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden - bisher gilt ein Verhältnis von eins zu eins. Der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe leiste "in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen", erklärte das Bundesjustizministerium zur Begründung.
Das System der Ersatzfreiheitsstrafe ist seit Langem umstritten - Kritiker sehen dadurch vor allem arme Menschen benachteiligt. Wer eine Geldstrafe nicht begleicht, kann als Ersatz in Haft genommen werden. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt; dabei entspricht ein Tagessatz dem Betrag, den ein Täter oder eine Täterin rechnerisch pro Tag an Nettoeinkünften zur Verfügung hat. Bei Nichtzahlung gilt bisher, dass ein Tagessatz einem Hafttag entspricht. Dies soll nunmehr halbiert werden.
Neben der geplanten Verkürzung der Haftzeiten soll die nun im Kabinett beschlossene Reform auch dafür sorgen, dass die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit gestärkt wird. Betroffenen soll es außerdem erleichtert werden, die Geldstrafe doch noch zu bezahlen - etwa durch Unterstützung bei der Beantragung von Ratenzahlung. "Wir legen eine historische Reform der Ersatzfreiheitsstrafe vor", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP. Dies sei bereits zehn Mal vergeblich versucht worden. "Ich freue mich sehr, dass die Fortschrittskoalition nun endlich diesen wichtigen Schritt geht."