
Wer kontrolliert 3G-Regel in Bus und Bahn?
n-tv
Die 3G-Regel soll künftig nicht nur am Arbeitsplatz gelten, sondern auch in Bus und Bahn. Auch wenn der Bundesrat die Maßnahme morgen absegnet, haben die Länder schon ihre Bedenken geäußert: Mehr als Stichproben-Kontrollen sind nicht drin, meinen auch die Verkehrsminister.
Die Länder sehen bei der Umsetzung der geplanten 3G-Regel in Bussen, Bahnen und Fernverkehrszügen Probleme. Das geht aus dem Beschlusspapier aus den Beratungen mit dem Bund hervor. Dort heißt es: "Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen."
Die 3G-Regel besagt, dass Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Die Regelung ist Teil des Maßnahmenpakets, das der Bundestag beschlossen hatte. Der Bundesrat muss noch zustimmen.