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Wenn flirtende Polizisten Handynummern abfragen
n-tv
Unlautere Annäherungsversuche und heimlich gefilmte Praktikanten: Im vergangenen Jahr hat die Berliner Datenschutzbehörde Bußgelder von mehr als einer halben Million Euro verhängt. Kritisch betrachten die Datenschützer auch die Ausweispflicht in Freibädern.
Der Schutz persönlicher Daten ist ein hohes Gut. Was erlaubt ist und was nicht, regelt das Datenschutzgesetz. Einige schwerwiegende Verstöße dokumentiert die Berliner Datenschutzbehörde in ihrem nun erschienenen Jahresbericht 2023. Ein großer Teil der von der Behörde eingeleiteten Bußgeldverfahren betraf Polizeibeamte, die unbefugt Personendaten aus polizeilichen Datenbanken abgerufen haben. 35 solcher Verfahren wurden eingeleitet, 32 Bußgelder letztlich verhängt. Laut dem Bericht rief etwa eine Polizeibeamtin aus privatem Interesse Daten ihres Ex-Manns ab. Ein Polizist, bei dem eingebrochen wurde, schaute in der Datenbank nach, wie weit seine Kollegen bei den Ermittlungen sind.
Die Datenschützer beschreiben auch zwei unlautere Annäherungsversuche. Ein Beamter sah demnach eine Frau auf dem Parkplatz eines Lebensmittelhändlers. Er gab ihr Kfz-Kennzeichen in der Datenbank ein, entnahm daraus ihre private Handynummer und schrieb sie an. In einem ähnlichen Fall kontaktierte ein weiterer Beamter eine Frau über sein Privathandy "für einen Flirtversuch". Die Nummer hatte er zuvor im Rahmen eines Polizeieinsatzes zu dienstlichen Zwecken erhalten. Die Datenschutzbehörde betonte, dass jede nicht-dienstliche Datenabfrage und -nutzung rechtswidrig ist, egal, welche Beweggründe dahinterstecken.
Das höchste Bußgeld im Jahr 2023 verhängte die Datenschutzbehörde gegen eine Bank. Ein Kunde hatte eine Kreditkarte beantragt, die ihm in einem automatisierten Verfahren jedoch verweigert wurde - ohne besondere Begründung. Der Betroffene, der dem Bericht zufolge über einen guten Schufa-Score und ein regelmäßig hohes Einkommen verfügte, zweifelte an der Ablehnung seines Antrags durch den Algorithmus.