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Weniger Widersprüche und Klagen gegen "Hartz-IV"-Bescheide
n-tv
Die Corona-Pandemie hat auch in Bereichen Auswirkungen gehabt, in denen es zunächst nicht zu vermuten gewesen wäre. Das trifft auch auf Streit um "Hartz-IV"-Bescheide zu.
Halle (dpa/sa) - Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide ist in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr gesunken. Wurden 2020 noch 22.920 Widersprüche eingelegt, so ging deren Zahl 2021 auf 18.464 zurück, wie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Halle mitteilte. Auch die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern hat sich diesen Angaben nach verringert: 2021 wurden 3307 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2020 waren es noch 4218.
Markus Behrens, Chef der Regionaldirektion, erklärte den Rückgang mit drei Fakten: So sei die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, weiter gesunken. Dazu komme, dass die Jobcenter Hartz-IV-Empfänger wegen der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie seltener zu persönlichen Terminen eingeladen hätten und es deshalb weniger Streit um versäumte Termine und entsprechende Sanktionen gab. Außerdem habe der Gesetzgeber wegen der Pandemie den Zugang in die Grundsicherung erleichtert.
Wie weiter mitgeteilt wurde, sind im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt insgesamt 20.468 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet worden. 12.990 Widersprüche wurden zurückgewiesen, in 6237 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Zudem wurden 2021 insgesamt 5441 Klagen abgeschlossen. Darunter waren laut Regionaldirektion 663 Vergleiche, in 445 Fällen sei der Klage mit Urteil stattgegeben worden. In 866 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.