Weniger Masken und meist 3G: Die neuen Corona-Regeln
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnungen werden die Schutzmaßnahmen von diesem Freitag an deutlich gelockert. Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht.
Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind. Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten nicht testen. Ausnahme sind Großveranstaltungen ab 2000 Teilnehmern für nicht-immunisierte Jungen und Mädchen.
An den Schulen gelten wegen der Schutzpflicht nach den Winterferien erst von 14. März an Erleichterungen. Im Präsenzbetrieb der Hochschulen gilt weiterhin 3G, aber keine Maskenpflicht mehr. Die Hochschulen können aber selbst entscheiden, wann und wo die Maske Pflicht sein soll - etwa in großen Vorlesungen.
In Gastronomie und Hotellerie gilt wieder die 3G-Zugangsregel: geimpft, genesen oder getestet. Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen, Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden. Cubs und Discos dürfen wieder öffnen, aber nur unter der 2G-plus-Regel.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.