Weniger Diesel-Verfahren an Sachsens Gerichten
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Über Jahre hat der Diesel-Abgas-Skandal auch die Arbeit sächsischer Gerichte belastet. Tausende Verfahren wurden erledigt, inzwischen kommen weniger dazu - dafür aber andere Fälle.
Dresden (dpa/sn) - Die Klageflut im Zuge des Diesel-Abgasskandals an Sachsens Gerichten ist abgeebbt. Die Neueingänge sind stark rückläufig, nachdem besonders an Landgerichten und dem Oberlandesgericht (OLG) Tausende Verfahren abgearbeitet wurden, wie OLG-Präsident Leon Ross bei der Jahrespressekonferenz am Montag in Dresden sagte. An ihre Stelle sei aber Anderes getreten, der Verfahrenszuwachs bei den Staatsanwaltschaften in Strafsachen "schon deutlich spürbar". Auch mit Blick auf vermehrte Ruhestandseintritte drängte Ross auf mehr Tempo vor allem bei der Nachbesetzung von Richterstellen. Ebenso gebe es in anderen Laufbahnen im Bereich Rechtspfleger und Geschäftsstellenservice inzwischen "spürbare Lücken" sowie deutliche Besetzungsprobleme an einzelnen Amtsgerichten.
Laut Ross gingen am OLG insgesamt knapp 5000 Diesel-Fälle ein, die "mit Stand heute" Verfahren bis auf 268 abgearbeitet sind. Die Zahl der Eingänge zu diesem Komplex habe 2023 mit 457 bei nur 40 Prozent des Vorjahresniveaus gelegen, an den Landgerichten mit 194 bei nur noch einem Fünftel. Zugenommen haben indes Familiensache bei Amtsgerichten und am OLG sowie die Zahl von Revisionen dort und an Landgerichten, wo sie um 17 Prozent zunahmen. Vielbeschäftigt ist auch der Staatsschutzsenat am OLG, der insgesamt bisher mehr als 20 Verfahren von teils enormem Umfang führte, sagte Ross. "Es kommen laufend welche hinzu wie jetzt eines zum NSU-Komplex." Er rechnet mit insgesamt zwei Verfahren dieser Art in diesem Jahr.
Am OLG gingen 2023 laut Statistik die Zahl der Berufungen in Zivilsachen mit insgesamt 2188 um gut ein Fünftel zurück, vor allem wegen des Diesel-Komplexes. 1114 sonstige Verfahrensneueingänge betrafen Beschwerden in Kosten- und Nachlasssachen sowie Streitwerte, die Ablehnung von Sachverständigen oder Beschwerden gegen einstweilige Verfügungen. Ihre Zahl stieg um 43 Prozent gegenüber 2022. Zudem gingen 13 Klagen auf Entschädigung wegen überlanger Gerichts- und Ermittlungsverfahren ein. Beschwerden in Familiensachen nahmen um 11 Prozent zu, die Zahl der Revisionen in Strafsachen um knapp 12 Prozent.