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Welche Corona-Regeln gelten für Beschäftigte am Arbeitsplatz?
Frankfurter Rundschau
Die Corona-Situation spitzt sich vielerorts zu. Welche Auswirkungen das auf die Arbeitswelt hat, lässt sich nicht nur in Bayern und Baden-Württemberg verfolgen.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt rapide. Deshalb werden wie in Bayern oder Baden-Württemberg die Corona-Regeln zum Teil angepasst. Und das betrifft zum Teil auch die Arbeitswelt.
In Bayern soll künftig in „Hotspots“ eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz gelten. Denn bei einer Zahl von 600 Intensivpatienten springt die Krankenhaus-Ampel auf Rot, wie das bayerische Kabinett am Mittwoch unter anderem beschlossen hatte. Die Neuordnung der Krankenhaus-Ampel tritt BR.de zufolge am Samstag (6. November) in Kraft, die geänderte Krankenhaus-Ampel entfalte damit am Sonntag ihre Auswirkungen. Lesen Sie hierzu auch: Corona-Paukenschlag in Bayern: Hotspots verschärfen Regeln massiv - Maßnahmen gelten ab sofort*
Als „Hotspots“ gelten BR.de zufolge in Bayern solche Landkreise, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten worden seien und zweitens mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet seien. Für diese Gebiete gelten demnach die strikten Regeln, die für die rote Ampel vorgesehen sind.