
Weihnachtsmärkte in Brandenburg kommen mit 3G-Regel
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Glühwein und gebrannte Mandeln: Wer in Brandenburg Lust auf Weihnachtsmärkte hat, muss sich in diesem Jahr auf einige coronabedingte Einschränkungen einstellen. Grundsätzlich gelte die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete), teilte das Gesundheitsministerium in Potsdam am Dienstag mit. Außerdem müssten alle Besucherinnen und Besucher den Mindestabstand einhalten.
Eine generelle Maskenpflicht werde es nicht geben. In Innenräumen wie zum Beispiel Glühweinhütten sehe das wieder anders aus. Bis man an seinem festen Platz sitze, müsse eine Maske getragen werden. Veranstalter von Weihnachtsmärkten könnten sich auch für die sogenannte 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) entscheiden. Dann entfallen laut Ministerium Schutzmaßnahmen wie Abstand und Maske.
Um diese Vorgaben einhalten zu können, müssten die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in der Lage sein, das Gelände zu kontrollieren. Das bedeute, dass sie den kontrollierten Zugang sicherstellen müssten, hieß es vom Ministerium. Dies sei beispielsweise möglich durch ein abgegrenztes Areal oder eine Umzäunung des Geländes.