
Wegen Kriegs in der Ukraine: Freistaat verstärkt IT-Schutz
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat das Land Thüringen den Schutz seiner IT-Systeme verstärkt. Dies sei sowohl auf technischem Wege erfolgt als auch bei einer Überprüfung vorhandener Notfallpläne, sagte ein Sprecher des für die digitale Infrastruktur der Behörden zuständigen Finanzministeriums auf Anfrage. Außerdem könne das zuständige Personal des Landes bei Bedarf in einen Bereitschaftsdienst versetzt werden, so dass man sehr kurzfristig auf eventuelle Angriffe reagieren könne.
Schon unmittelbar nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine am 24. Februar hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor möglichen Cyberangriffen aus Russland auch in Deutschland gewarnt. In einer Mitteilung der Behörde von Anfang März hieß es dann, bei der IT-Sicherheit gebe es eine "abstrakt erhöhte Bedrohungslage" für Deutschland. "Das BSI ruft daher weiterhin Unternehmen, Organisationen und Behörden dazu auf, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.