Was tun angesichts der Rekordpreise bei Gas?
ZDF
Die Gaspreise steigen, einige Gasversorger kündigen ihre Verträge mit Verbrauchern. Was Sie tun können - ein Überblick.
"Generell gibt es keinen Anspruch gegenüber einem Anbieter, dass dieser seine Kunden beliefert", erklärt Energiemarkt-Expertin Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW. Auslaufende Verträge müssen also seitens des Versorgers nicht verlängert werden.
Die Kunden werden durch die Grundversorgung mit Gas abgesichert. Grundversorger ist das jeweilige Energieunternehmen, welches in einer Region die meisten Haushaltskunden mit Strom und Gas beliefert.
Wenn ein Versorger den Vertrag plötzlich kündigt, obwohl er noch gültig ist, dann ist das in den allermeisten Fällen unzulässig, erklärt Wallraf. Wer dann zu einem teureren Anbieter wechseln muss, hat dann aber die Möglichkeit Schadenersatzansprüche gegen das alte Unternehmen zu stellen. Er kann versuchen, beim alten Anbieter die Summe einzufordern, die er im Vergleich dazu beim neuen Anbieter zu viel zahlt, sagt Wallraf.