Was ist die Grundmandatsklausel?
n-tv
Die Grundmandatsklausel ist so alt wie die Fünf-Prozent-Hürde, aber weit weniger bekannt. Bei der Bundestagswahl verschafft sie der Linkspartei 36 zusätzliche Mandate. Eine Regelung, die schon in der Vergangenheit für Ärger sorgte. Das Bundesverfassungsgericht verteidigt sie.
Bei der Bundestagswahl scheitert die Linke an der Fünf-Prozent-Hürde, erhält im 20. Bundestag aber trotzdem 39 Mandate. Wie kann das sein? Hintergrund ist die zweite, eher unbekannte Sperrklausel, die im deutschen Wahlrecht vorgesehen ist: die Grundmandatsklausel. Nur Parteien, die fünf Prozent der Zweitstimmen erringen oder drei der insgesamt 299 Wahlkreise gewinnen, dürfen anschließend mit ihren Landeslisten am Verfahren für die Sitzverteilung im Bundestag teilnehmen.
Das Ziel der beiden Sperrklauseln ist dasselbe: Sie sollen verhindern, dass Splitterparteien ins Parlament einziehen und die Gesetzgebung blockieren. Anders als die Fünf-Prozent-Hürde hat die Grundmandatsklausel aber bisweilen den gegenteiligen Effekt und verschafft kleinen Parteien im Parlament mehr Einfluss, als ihnen augenscheinlich zusteht.