Was gilt rechtlich für Corona-"Spaziergänge"?
ZDF
Gegner der Corona-Maßnahmen rufen zu sogenannten "Spaziergängen" auf. Sind diese durch die Versammlungsfreiheit geschützt?
Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 "das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Eine Genehmigung braucht es also generell nicht.
Bei "Versammlungen unter freiem Himmel" sind aber Beschränkungen möglich. Diese sind im Versammlungsgesetz des Bundes geregelt; einige Länder haben eigene Gesetze.
Das Bundesgesetz sieht vor, dass Versammlungen im Freien mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe vom Veranstalter bei den Behörden angemeldet werden müssen. Das soll sicherstellen, dass zum Beispiel der Verkehr umgeleitet werden kann oder die Polizei auf mögliche Gegendemonstranten vorbereitet ist.













